Kindertagesbetreuung in NRW unter den Bedingungen der Pandemie
Vom 16. März 2020 bis zum Ablauf des 7. Juni 2020 galt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Von Beginn an gab es Ausnahmeregelungen vom Betretungsverbot, die zu einem Anspruch auf eine Notbetreuung in Kindertagesbetreuungsangeboten führten. Diese sind sukzessive ausgeweitet geworden und hatten bis zum Ablauf des 7. Juni 2020 Gültigkeit. Seit dem 8. Juni 2020 befinden sich die Kitas in einem eingeschränkten Regelbetrieb, dieser war ursprünglich befristet bis zum 31. August 2020 vorgesehen. Das Infektionsgeschehen und die Erfahrungen der letzten Wochen lassen nun aus Sicht des zuständigen Ministeriums (MKFFI) vorzeitig die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung zu.
+++ Am 17. August 2020 erfolgt - vorbehaltlich des Infektionsgeschehens - die Rückkehr der Kindertagesbetreuung zum Regelbetrieb unter den Bedingungen der Pandemie. +++
Die Regelung gilt grundsätzlich unbefristet, es kann aber wieder zu Einschränkungen kommen, lokal oder auch landesweit, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erfordert. Mit der Aufnahme des Regelbetriebs gelten die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt. Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung, das heißt, auch in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Zudem können alle gewohnten pädagogischen Konzepte wieder umgesetzt werden, denn eine strikte Trennung von Gruppen, wie sie im eingeschränkten Regelbetrieb erforderlich war, muss nicht mehr eingehalten werden.
Weitere Infos entnehmen Sie der Pressemitteilung des MKFFI sowie der nachstehenden Offiziellen Information des Landes NRW
und weiteren Unterlagen vom 28.07.2020 .
zur Pressemitteilung des MKFFI
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