Die katholischen Kitas im Erzbistum Köln erfüllen ihren eigenständigen Förderauftrag (Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes) nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie der zugehörigen landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen (Kinderbildungsgesetz in NRW (KiBiz) bzw. Kita-Gesetz in RLP (KiTaG), auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und des katholischen Glaubens.
Sie ergänzen mit ihrem Angebot die Förderung des Kindes in der Familie. Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind als Expertinnen und Experten für ihr eigenes Kind die wichtigsten Bündnispartner der Kitas. Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Träger, pädagogischen Fachkräften und Eltern / Erziehungsberechtigten ist zum Wohle der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses unerlässlich. Basis dieser Kooperation sind gegenseitiges Vertrauen, Verständnis, Offenheit, Kommunikation, Konflikt- und Konsensfähigkeit.
In den katholischen Kitas sind vielfältige Formen der Zusammenarbeit mit bzw. die Beteiligung von Eltern / Erziehungsberechtigten gelebte Praxis. Sie dienen der Realisierung einer am Wohle des Kindes orientierten Erziehungs- und Bildungspartnerschaft und werden in ihrer einrichtungsspezifischen Ausrichtung in den jeweiligen Konzeptionen der Kitas beschrieben.
Grundsätzlich gilt:
- Die pädagogischen Kräfte beraten und unterstützen die Eltern / Erziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
- In regelmäßigen Gesprächen (mindestens einmal jährlich) tauschen sich Eltern / Erziehungsberechtigte und pädagogische Fachkräfte über Bildungs- und Entwicklungsprozesse des Kindes, seine besonderen Interessen und Fähigkeiten sowie pädagogische Angebote zur gezielten Förderung des Kindes aus.
- Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern / Erziehungsberechtigten, Personal und Träger werden in den katholischen Kitas im Erzbistum Köln, über die Maßgabe von landesrechtlichen Regelungen hinaus, Gremien zur Elternmitwirkung, gebildet.
Die Verfahren über die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien zur Elternmitwirkung sind für die katholischen Kitas im Erzbistum Köln geregelt im:
- Statut für die katholischen Kindertageseinrichtungen in den (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln*, Münster* und Paderborn“ (* nordrhein-westfälischer Teil). | mehr...
- Statut für die katholischen Kindertageseinrichtungen im rheinland-pfälzischen Teil des Erzbistums Köln | mehr...
Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären sich Eltern / Erziehungsberechtigte mit den Regelungen des jeweiligen Statuts einverstanden. Durch die dort festgelegten Beteiligungs- und Mitwirkungsformate haben sie die Möglichkeit, ihre Vorstellungen einzubringen und für das gemeinsame Anliegen im Sinne des Statuts Mitverantwortung zu tragen.
Gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen können sich gewählte Elternbeiräte (Elternausschüsse in RLP) auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu Versammlungen von Elternbeiräten zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertreten.
Über diese Mitarbeit in den gewählten Gremien hinaus sind alle Eltern / Erziehungsberechtigten eingeladen, sich am Leben in den katholischen Kitas aktiv zu beteiligen. Der am Wohl des Kindes orientierte gemeinsame Erziehungs- und Bildungsauftrag wird unter tatkräftiger Mitwirkung aller Beteiligten am besten gelingen.