
Die katholischen Kitas im Erzbistum Köln erfüllen ihren eigenständigen Förderungsauftrag (Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes) nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie der zugehörigen landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen (Kinderbildungsgesetz in NRW bzw. Kindertagesstättengesetz in RLP), auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und des katholischen Glaubens.
Das Betreuungsangebot soll den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden und sich zugleich an den Bedarfslagen der Familien orientieren. Die konkrete Planung der Betreuungsformen und Betreuungszeitbudgets erfolgt, in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, auf der Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der örtlichen Jugendhilfeplanung.
Die katholischen Kitas im Erzbistum Köln ergänzen mit ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit die Förderung des Kindes in der Familie. Die Eltern sind als Experten für ihr eigenes Kind die wichtigsten Bündnispartner der Kitas. Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Träger, pädagogischen Fachkräften und Eltern / Erziehungsberechtigten ist zum Wohle der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses unerlässlich. Basis dieser Kooperation sind gegenseitiges Verständnis, Offenheit, Kommunikation, Konflikt- und Konsensfähigkeit.
In den katholischen Kitas werden vielfältige Formen der Zusammenarbeit mit bzw. Beteiligung von Eltern / Erziehungsberechtigten zur Realisierung einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft praktiziert. Sie sind in ihrer einrichtungsspezifischen Ausrichtung in den jeweiligen Konzeptionen der Kitas beschrieben.
Grundsätzlich gilt:
- Die Eltern / Erziehungsberechtigten erhalten bei Bedarf zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung Beratung und Unterstützung.
- In regelmäßigen Gesprächen (mindestens einmal jährlich) tauschen sich Eltern / Erziehungsberechtigte und pädagogische Fachkräfte über den Bildungs- und Entwicklungsstand der Kinder aus. Diese bieten auch Gelegenheit, sich über gegebenenfalls notwendige Fördermaßnahmen abzustimmen.
- Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern / Erziehungsberechtigten, Personal und Träger werden in den katholischen Kitas im Erzbistum Köln Gremien zur Elternmitwirkung, nach Maßgabe länderrechtlicher Bestimmungen, gebildet. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Eltern / Erziehungsberechtigten sind für die Anliegen der Kitas, im Rahmen der ihnen zugeordneten Aufgaben, mitverantwortlich.
Die Verfahren über die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien sind geregelt im:
- Statut für die katholischen Kindertageseinrichtungen in den (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln*, Münster* und Paderborn“ (* nordrhein-westfälischer Teil). | mehr...
- Statut für die katholischen Kindertageseinrichtungen im rheinland-pfälzischen Teil des Erzbistums Köln | mehr...
Ein lebendiges Miteinander von Träger, pädagogischem Personal und Eltern / Erziehungsberechtigten ist ein sehr wichtiges Merkmal der Elternmitwirkung in den katholischen Kitas im Erzbistum Köln.